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Zweck & Aufgaben
   

Zweck und Aufgaben des Vereins

Der Förderverein Abbé Felix e.V. wurde am 25.03.2000 in der Pfarrei Hinterschmiding gegründet (Hinterschmiding liegt im Bayerischen Wald, ist an der Bundesstraße 12 gelegen und ca. 40 km von der Dreiflüsse-Stadt Passau sowie ca. 12 km von der Grenze zu Tschechien entfernt).

Zweck des Vereins ist die ideelle, finanzielle, materielle und personelle Förderung der entwicklungspolitischen und missionarischen Maßnahmen von Abbé Dr. Felix Mabiala ma Kubola in der Demokratischen Republik Kongo.
Der Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch Auf- und Ausbau
• der Krankenstation und die finanzielle und materielle Unterstützung der Region auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung,
• des Schul- und Bildungswesens und
• tragfähiger Infrastrukturen.

Die Mittel zur Erfüllung des Satzungszwecks erhält der Verein insbesondere durch Beiträge, Geld- oder Sachspenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Für Minderjährige muss die schriftliche Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Mindestbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung; dieser beträgt derzeit jährlich 11,00 €. Den Mitgliedern steht es frei, freiwillig höhere Beiträge zu entrichten.

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertreter, einem Schatzmeister und einem Schriftführer sowie einem Beirat. Die Vorstandschaftsmitglieder werden jeweils für 3 Jahre gewählt.

 
 
 
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